ZFU-Zulassung für CoachesZFU-Zulassung für Coaching, Beratung und Online-Akademien
ZFU-Zulassung: Die Pflicht soll 2027 fallen. Beschlossen ist das nicht.
Laut Referentenentwurf soll die Zulassungspflicht am 1. Juli 2027 entfallen.
Heute gilt das FernUSG unverändert.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz soll aufgehoben werden, die Zulassungspflicht laut Referentenentwurf am 1. Juli 2027 entfallen. Beschlossen ist das noch nicht.
Heute gilt: Fällt dein Programm unter das FernUSG und fehlt die Zulassung, ist der Vertrag nichtig. Eine Regel, die solche Verträge nachträglich wirksam macht, enthält der Entwurf nicht.
Die Frage ist also nicht, ob du die Zulassung irgendwann brauchst. Sondern was bis Juli 2027 mit deinen Verträgen passiert.
Unverbindlich. Keine Kosten. Kein Verkaufsgespräch.






Dieselbe Nachricht, zwei Lesarten
Was fast alle daraus lesen
„Gut. Dann ist das Thema erledigt.“
Verständlich. Die ZFU-Zulassung gilt als Papierkram, der Zeit frisst. Fällt die Pflicht, scheint das Problem mit zu fallen.
Was im Entwurf steht
„Selbst wenn es so kommt: erst ab Juli 2027. Und nur nach vorn.“
Heute gilt das FernUSG unverändert, und das bleibt so, bis ein neues Gesetz beschlossen ist. Eine Regel, die frühere Verträge nachträglich wirksam macht, enthält der Entwurf nicht. Wer jetzt verkauft, verkauft nach heutigem Recht.
Die Reform wirkt nach vorn.
Nicht zurück. Was du bis Juli 2027 verkaufst, wird nach heutigem Recht beurteilt.
Was die ZFU-Zulassung konkret ist
Staatlich erteilt
Die ZFU-Zulassung erteilt eine Behörde, die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. Das unterscheidet sie von privaten Siegeln und Zertifikaten.
Umsatzsteuer
Je nach Ausgestaltung des Angebots kann eine Umsatzsteuerbefreiung in Betracht kommen. Ob sie greift, gehört am konkreten Fall geprüft.
Gilt laut Entwurf bis 2028
Eine vor dem 1. Juli 2027 erteilte Zulassung soll bis zum Außerkrafttreten des FernUSG am 30. Juni 2028 fortgelten. Danach entfällt sie mit dem Gesetz.
Für wen sich die ZFU-Zulassung jetzt noch lohnt
Für die meisten eher nicht mehr. Interessant ist sie vor allem, wenn dein Programm unter das FernUSG fällt, du es bis Juli 2027 weiter verkaufst oder andere Vorschriften einen Nachweis verlangen.
- Dein Programm ist wie ein Lehrgang aufgebaut, mit Modulen und Aufzeichnungen.
- Du verkaufst es bis Juli 2027 weiter an neue Teilnehmer.
- Andere Vorschriften verlangen den Nachweis, etwa für die Anerkennung einer Weiterbildung.
- Du arbeitest vertraglich überwiegend live und in Echtzeit mit deinen Teilnehmern.
- Du willst damit bestehende Verträge absichern. Eine Zulassung wirkt nicht zurück.
- Du suchst ein schnelles Gütesiegel für die Verkaufsseite.
Kostenloses Erstgespräch
Sprich mit Darius über deine Zulassung.
Ihr klärt, ob dein Programm unter das FernUSG fällt, ob sich eine ZFU-Zulassung für die verbleibende Zeit lohnt und was mit deinen bestehenden Verträgen ist. Den Termin wählst du direkt hier.
Erstgespräch zur ZFU-Zulassung mit RA Darius Dubiel
Kostenlos. 15 Minuten. Vertraulich.
Diese Seite informiert über ein Gesetzesvorhaben. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Zulassung für dein Angebot in Frage kommt und welche steuerlichen Folgen sie hat, lässt sich nur anhand deiner konkreten Unterlagen beurteilen.
Häufige Fragen zur ZFU-Zulassung
Anderes Anliegen
Du hast eine Rückforderung erhalten?
Dann ist die Zulassung gerade nicht dein Thema. Nicht jede Forderung ist rechtlich haltbar, und das lässt sich prüfen, bevor du reagierst.